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Farbig gefasster, gusseiserner Brunnentrog mit einfachem Wasserspeier in der dahinterliegenden Putzmauer. Die aus zwei Platten gefügten Längsseiten mit gotisierenden Randprofilen und Akanthusrosetten verziert. An den Schmalseiten im zentralen Schmuckfeld ein Löwenkopf bzw. die Jahreszahl 1887.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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