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Über einem Hochkeller eingeschossig errichtetes, kleinvolumiges Fachwerkwohnhaus mit traufseitiger Erschließung und einem mit Drempel nachträglich angehobenem Satteldach. Das Fachwerkgefüge konstruktiv ausgelegt und mit wandhohen Streben ausgesteift. Vor 1800 zu datierendes, ehemals gemeindeeigenes Hirtenhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |