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In direkter Nachbarschaft zum Gotteshaus des Kirchspiels 1847/48 erbautes Schul- und Rathaus. Am Hang zwischen Schulstraße und Platzanlage auf einem Sockelgeschoss über zwei Etagen aufragender Bau mit Satteldach. Die verputzten Wandflächen in der Horizontalen und Vertikalen durch buntsandsteinerne Elemente wie Sockel- und Gurtgesims, welches gleichzeitig die Brüstungen der Obergeschossfenster bildet, und gequaderte Ecklisenen gegliedert. Die Fenstergewände – auch diese in Buntsandstein gearbeitet – mit Stufenprofil und (im Erdgeschoss) mit den Sohlbänken vorgelegten Spiegeln versehen. Die Traufseiten ehemals beide mit je acht Öffnungen durchfenstert. Die südliche Traufseite heute jedoch durch einen eingeschossigen Anbau mit Flachdach über die Breite von fünf Fenstern und Eingangstür, sowie eine einfenstrige Dachgaupe empfindlich gestört. Die giebelseitigen Wände durchgehend geschlossen gehalten. Heute Nutzung als Bürgerhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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