Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
In Fachwerk erstelltes, durchgehend verkleidetes Wohnhaus einer an der Engstelle der Ausfallstraße nach Naunstadt liegenden Hofreite. Mit Ausnahme einer massiv erneuerten Zone im Erdgeschoss wohl ohne größere Störung – die originalen Fenstergrößen deuten darauf hin – erhaltener Bau. Über Sockel stehendes Gebäude von zwei Geschossen mit giebelseitigen Geschossüberständen und Satteldach. An der zur Straße ausgerichteten Traufseite ein das Doppelfenster des oberen Stockwerks rahmender Fränkischer Erker mit reichem Schnitzwerk in Formen der deutschen Renaissance: Beschlagwerk und Perlstab an Gewände und Brüstung, schützend beschlossen von einem Gebälk mit vortretenden Balkenköpfen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |