Zitzergasse 1
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Hochtaunuskreis
Usingen
  • Zitzergasse 1
Altes Schulhaus
Flur: 5
Flurstück: 133/1

In Ecklage zur Wilhelmjstraße hatte bereits vor dem 1692 in der Oberstadt wütenden Brand ein Schulhaus gestanden. Offenbar hatte dieses die Katastrophe zwar überstanden, wurde im Baugutachten des Holz- und Mühlenspezialisten Ambrosius Valentin aus Rod an der Weil 1696 jedoch insgesamt als baufällig bezeichnet. Obwohl von diesem auch ein Neubauplan gleichen Jahres vorliegt, wird angenommen, dass die Bauausführung jedoch nach Plan von Benedikt Burtscher erfolgt war. Pfarrer Filgus hielt das Baugeschehen im Pfarrbuch fest: „Anno 1698 d. 30ten September...wurde angefangen, die alte Schul abzubrechen, und gingen die Mäurer an, das Fundament zu einem neuen Schulhausse zu graben....Ao1699 d 26 Junii, abend zwischen 6 und 7 Uhr wurde die aufstellung des neuen Schulhauses glücklich vollzogen und zu Ende gebracht...“ Stattliches zweigeschossiges und verputztes Fachwerkhaus mit Satteldach. Der Eingang zur Schule ursprünglich an der Zitzergasse.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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