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Um 1910 im form- und materialvielfältigen, vom Jugendstil beeinflussten Landhausstil erbautes Wohnhaus von zwei Geschossen mit lebhaft gestalteter und differenziert abgewalmter Bedachung. Der Baukörper von verputzter Massivbauweise in historisierendes Fachwerk übergehend. Mit polygonalem Standerker, Vorkragung des Obergeschosses und einer über Eck geführten Verklammerung besonders intensiv durchformt die dem Straßenkreuz zugewandten Süd- und Ostfronten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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