Außerhalb der Ortslage, Eichelbacher Hof
Eichelbacher Hof, historische Postkarte
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Hochtaunuskreis
Weilrod
Rod a. d. Weil
  • Eichelbacher Hof
Eichelbacher Hof
Flur: 12
Flurstück: 35

Hof Eichelbach liegt unmittelbar an der Rennstraße und im Grenzbereich von Territorien, die seit dem 15. Jahrhundert hoheitsrechtlich zwischen Kurtrier und Nassau geteilt waren. Sein Ursprung steht möglicherweise im Zusammenhang mit einer im Eichelbacher oder Camberger Grund gestandenen Burg, die dem Schutz der Handelsstraße diente. Eine Zollstation an der mit einem (im Gelände noch erkennbaren und kartografisch im 18. Jahrhundert festgehaltenen) Wall-Graben-System geschützen Grenze zu Hasselbach ist 1501 erstmals belegt. Der Hof hatte (seit 1357?) Holzberechtigung in der Camberger Mark.

Die „curia in Eichelinbach“ gehörte bei ihrer Ersterwähnung 1213 zur Grafschaft Weilnau, kam 1302 an die Herrschaft Neu-Weilnau und mit dieser 1326 an Nassau. 1339-1615 war sie als Lehen im Besitz der Herren von Reinberg, wurde 1631 als Erblehen an einen ihrer Nachkommen vergeben und gelangte über diesen 1634 an von Wachenheim (Usingen). 1706 wurde der Hof mit seinen umfänglichen Ländereien (zwecks Dorfneugründung?) von Fürst Wilhelm Heinrich von Nassau-Usingen zurückerworben. Nach Aufhebung der Naturalfrohnden 1776 und den daraus resultierenden Landverkäufen diente das Herrenhaus des Hofes als Wohnung der Oberförsterei Eichelbach (1778-1880). Seit 1946 privat bewirtschafteter Betrieb und Gaststätte.

Der Eichelbacher Hof bestand (laut Beschreibungen, Zeichnung und Grundlagen des 17./18. Jahrhunderts) aus dem herrschaftlichen „Schloss“, das durch den „nicht zu Ende prachten“ Graben geschützt wird, und dem im Nordosten halbkreisförmig vorgelagerten, durch den (im kleineren Maßstab erhaltenen) Teich und Gebück gesicherten Wirtschaftshof, in dem auch die Kapelle (1410 erstmals belegt, schiefereingedeckt mit Glockenturm, im Unterbau ein Bierkeller) stand. Der über eine Holzbrücke zugängliche Ansitz derer von Reinberg, das „innerste Haus“ genannt, stellte, wie 1615 bemerkt wurde, eine „vor ein Adelich Hauss in zimlicher grösse“ erstellte Vierseitanlage von 100 x 100 Schuh mit „Rondelen“ an den Ecken dar. Sich jeweils im Gegenüber angeordnet waren einerseits das unterkellerte, zweigeschossige Wohnhaus und ein weiteres, ebenfalls in beiden Geschossen ausgebautes Gebäude, andererseits zwei Verbindungstrakte, die im Obergeschoss „Gäng und Gallerien“ aufwiesen.

Es ist anzunehmen, dass das „Schloss“ seine beschriebene Gestalt (Quelle 1615) mehrheitlich im 16. Jahrhundert erhalten hatte. Zur Nachbildung kam hier der im Europa der Renaissance zahlreich realisierte Typ eines Herrschaftssitzes zwar noch immer trutzigen Charakters, der mit der Umwidmung einzelner Bauglieder nun jedoch annehmlichere Formen des Wohnens bot (in alle vier Himmelsrichtungen blickende Wohntürme anstelle der ecklagigen Verteidigungswerke, die Wehrgänge zunehmend ersetzt durch vielseitig nutzbare Galerien). Das noch bestehende Herrenhaus – die Bauten des „Vorhofes“ wurden bereits 1786 abgerissen – entstand vermutlich über dem Gewölbekeller eines Vorgängerbaus (siehe hofseitiger Eingang). Über dem steinernen ersten Geschoss, dessen Eingang Sandsteinwappen und Baudatum 1568 aufweist, ein Fachwerkobergeschoss, dessen Ständer mit langen, sich überkreuzende Fuß- und Kopfstreben ausgesteift sind. In den Brüstungsgefachen und im Giebel der Südseite „altertümlich“ anmutende Schmuckformen wie steil aufrecht stehende Feuerböcke und Fischblasen. Das mit Gaupen besetzte Satteldach mit Walmnasen (die südliche von Konsolfigur gestützt) versehen.

Anlässlich jüngst vorgenommener Restaurierungsmaßnahmen zurückgewonnen werden konnte der sogenannte „feine Saal“ mit einer „Kölner Decke“ (die Stuckbalken illusionistisch von Tauen gehalten). An der hofseitigen Fassade außerdem freigelegt wurde eine mit Eselsrücken beschlossene Tür, die auf den über dem Tor verlaufenden Laubengang hinausführte, sowie ein mittig am Obergeschoss sitzender (ehemals durch Freitreppe bzw. Galerie erschlossener) Eingang, der einen Flur bedient, dessen über zwei Gefache reichenden Fenster oben fest veglast, unten jedoch unverlast mit Klappläden versehen sind.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

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