Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das durch den nassauischen Amtmann Johann von Cöln nächst des Eisenhammers erbaute Wohnhaus trägt die Inschrift: „HERR WARE UNSER IN UND AUSGANG VON NUN BIS IN EWIGKEIT 1602“. Zweizoniger Rähmbau von zwei Geschossen mit giebelseitiger Erschließung und Satteldach. Die Bund- und Eckpfosten mit weit ausholenden Mannfiguren ausgesteift. Mit unter der profilierten Schwelle eingefügten, geschuppten Füllhölzern, geschnitzten Kopfhölzern im Obergeschoss sowie Andreaskreuzen und Negativrauten in den Brüstungsgefachen reich dekorierter Bau. Die Fensteröffnungen unter Versetzung des Brustriegels vergrößert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |