Landstein 1
Lade Kartenmaterial...
Hochtaunuskreis
Weilrod
Altweilnau
  • Landstein 1
  • Landstein 3
Landsteiner Mühle
Flur: 6
Flurstück: 32/1, 32/2, 33

Zur älteren Geschichte des Landsteins und der dortigen Mühle ist nur wenig Greifbares überliefert. Es wird angenommen, dass sein Name von einem Stein herrührt, an dem sich der Oberlahngau, Niddagau und Gau „Wettereiba“ einst schieden. Die Landzunge am Zusammenfluss von Niedgesbach und Weil war außerdem Gerichtsort. An ihm vorbei führt eine alte Fernstraße, die als Weinstraße von der Wegespinne „Tenne“ (Rheingau-Taunus-Kreis) an Finstern-thal vorbei zum Weilübergang und als „Alte Strübinger Straße“ des Weiteren nach Merzhausen / Usingen zieht.

Die Ersterwähnung der Mühle im Jahr 1480 fällt in eine Zeit, als es am Landstein bereits eine Kirche und einen Weiler gab, dessen Bewohner wohl hauptsächlich vom Wallfahrtswesen und den mehrmals im Jahr abgehaltenen Märkten lebten. Die Beständer der Mahlmühle unterhielten damals wohl schon eine Schänke (und Herberge?). 1506 war der Müller gleichzeitig Bäcker. Nach dem Dreißigjährigen Krieg hatte der Weiler, der bereits um die Mitte des 16. Jahrhunderts durch das Ausbleiben der Wallfahrten und die rückläufigen Märkte zur Teilwüstung geworden war, aufgehört zu existieren. Die „über den Haufen gefallene“ Mühle wurde erst ab 1675 in der bereits zuvor bestandenen Form – zwei Mahlgänge für Getreide, Schneid- und Ölmühle, Hammerwerk (1803 niedergelegt) – wieder aufgebaut. Das giebelständig zur Finsternthaler Straße ausgerichtete, stattliche Wohnhaus von zwei Geschossen mit Krüppelwalmdach entstand in den 1690er Jahren.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.