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Der Bautyp „Leiterhaus“ – langgesteckte, schmale und zumeist verbretterte Holzkonstruktionen mit Satteldach – ist in Hessen zeitgleich mit den nach dem Dreißigjährigen Krieg neu erlassenen Feuerverordnungen erstmals dokumentiert. Die Aufstellung solcher Zweckbauten mit amtlich vorgeschriebenen Utensilien zur Brandbekämpfung wie Leitern, Haken, Eimern, erfolgte in den Gemeinden des hinteren Taunus jedoch erst unter Herzoglich-Nassauischer Verwaltung im Zeitraum zwischen 1816 und 1840. Unter diesen einzig erhalten geblieben ist das Exemplar in Cratzenbach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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