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Neben dem Wohnhaus Nr. 14 und damit zentral in dem als Siedlungskern erfassten, mittelalterlichen Stadtbereich angelegter Ziehbrunnen. Der tief in den felsigen Untergrund greifende Schacht mit bruchsteinernem Überbau versehen. Der Brunnen versorgte (wie auch derjenige südwestlich der Kirche) bis zur Errichtung einer motorbetriebenen Wasserpumpe (1895-1905) bzw. Bau eines Wasserstollens (1911) die Haushalte Neuweilnaus mit frischem Wasser.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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