Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Im Oktober 1972 erwarb die damals noch junge Großgemeinde Weilrod ein erhöht über dem Weiltal am „Senner“ stehendes Gebäude, das ihr seitdem als Rathaus dient. Der in den 1920er Jahren in neobarocken Formen errichtete, mit Treppenanlage, siebenachsiger und risalitartig zentrierter Front samt Mansarddach repräsentativ angelegte Bau blickt auf eine wechselhafte und von unterschiedlichster Nutzung geprägte Geschichte zurück: zunächst Hotel, dann während der NS-Zeit Landjahr-und Schulungslager, nach 1945 wieder Hotel und Pension, zuletzt privat geführtes Kinderheim.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |