Außerhalb der Ortslage, Rumpenmühle
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Hochtaunuskreis
Weilrod
Hasselbach
  • Rumpenmühle
Rumpenmühle
Flur: 7
Flurstück: 85

Die im Mündungsdreieck von Lem- und Langenbach angesiedelte Mühle taucht 1568 in der schriftlichen Überlieferung erstmals auf und ist benannt nach dem 1588 erwähnten Müller „Philip Rompen“ (Rumpf). Nach dem Dreißigjährigen Krieg war das Werk „in Grund verdorben“, wurde um 1680 wieder aufgebaut und war unter dreimal wechselnden Besitzern bis um 1900 in Betrieb. Unter den bestehenden Bauwerken hervorragend das stattliche Wohnhaus des 19. Jahrhunderts. Flurnamen wie „Müllerwäldchen“, „Müllersberg“, „Bei der Mühle“ erinnern an die ehemals mit der Mühle in Verbindung gestandene Landwirtschaft.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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