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Von der einst frei am südöstlichen Dorfrand stehenden Ortsmühle erhalten ist ein zweigeschossiges, teils massiv, teils in Fachwerk errichtetes Gebäude mit Satteldach. Der Bau weist noch deutliche Anzeichen ehemals geteilter Nutzung auf. Das Werk dieser Mühle wurde, wie auch diejenigen von Bender- und Klingelsmühle, von zwei Wasserläufen betrieben. So einerseits durch den von Westen kommenden Obernhainer Bach (Weg „Zur Thalmühle“, Teich am dortigen Ortsrand) und andererseits durch einen Mühlgraben, der die Wasser von Schäfer- und Dreimühlborn aufnimmt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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