Drusenmarsch, Drusenküppel
Drusenmarsch, Drusenküppel, Wall
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Hochtaunuskreis
Wehrheim
Obernhain
  • Drusenmarsch
  • Drusenküppel
Drusenküppel
Flur: 15
Flurstück: 44, 45

Vermutlich wurde in der Nähe Obernhains bereits in karolingischer Zeit Rasenerz abgebaut und vor Ort verhüttet. Zeugnisse mittelalterlicher Waldschmiedetätigkeit finden sich nicht nur am Dreimühlborn, sondern auch in unmittelbarer Nähe des Drusenküppels in Form eines „Eisendorfes“ (Steinfundamente von Häusern, Verhüttungsofen, Schlacken). Es wird daher angenommen, dass der Drusenküppel, auch Drusus- oder Kalosenküppel genannt, mit der mittelalterlichen Eisenverhüttung als Bewachungsanlage in Zusammenhang gestanden hatte. Sein Name entstammt möglicherweise der Hüttensprache („Drusen“ für Eisenschlacken, „Klaus“ für Grube mit angestautem Wasser), rührt vielleicht jedoch auch von „clausura“ im Sinne eines herrschaftlichen und aus der Allmende ausgegrenzten Sondereigentums her. Ausgrabungen und Untersuchungen des als Erderhebung sich im Gelände noch deutlich abzeichnenden Postens erfolgten 1871 (Cohausen), 1895 (Louis Jacobi) und 1913 (Heinrich Jacobi). Dabei festgestellt wurde, dass es sich um eine hochmittelalterliche, hölzerne Turmburg („Motte“) handelte, die auf einem von Palisade und Graben im Rund umschlossen Hügel gestanden hatte. (Durchmesser der Anlage rund 40 m; Hügelhöhe 2 m, Durchmesser der Hügelplattform ca. 12 m; Breite des Ringgrabens 3-4 m).


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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