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Anspachs Schulräume waren bis 1879, als das erste eigens zu Unterrichtszwecken am südlichen Dorfausgang erbaute Haus bezogen werden konnte, in wechselnden Lokalitäten untergebracht, wie etwa in Räume in den jeweiligen Rathäusern. Im Grundriss annähernd quadratischer Backsteinbau spätklassizistischer Prägung: die unverputzten, streng axial mit Schwibbogenöffnungen besetzten Fassaden durch Sockel, Deutsches Band und Gurtgesims horizontal gegliedert; das Satteldach giebelseitig leicht vorgezogen und auf geschnitzten Konsolen ruhend (an diesen ehemals befestigt ein Freigespärre).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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