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Das Gebäude, ein für die nördliche Dorferweiterung des 18. Jahrhunderts typischer Bau mit Satteldach, wurde seit dem 19. Jahrhundert von den Juden in Anspach, Rod am Berg und (zeitweilig auch) Schmitten für ihre Gottesdienste genutzt. Der jüdische Friedhof befand sich unweit davon, an der Vergabelung von Häuser Weg und Hohlweg („Judenwams“, ehemaliger Standort des Siechenhauses).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |