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Am 28. August 1921 auf dem (alten) Friedhof in Blickachse des Eingangs eingeweihtes Ehrenmal für die 12 Gefallenen des Ersten Weltkrieges. Nach 1945 auch Denkmal der im Zweiten Weltkrieg im Feld gebliebenen 41 Bürger der Doppelgemeinde. Über Stufen stehender, gekappter Obelisk mit an der Vorderseite in Relief vortretender, gerahmter Inschriftentafel und darauf liegendem Helm. Seitlich Stelen mit den neueren Inschriftentafeln.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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