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Westerfeld gedenkt seiner neun im Ersten Weltkrieg gefallenen Gemeindemitgliedern und den insgesamt 38 Opfern des Zweiten Weltkrieges mit einem oberhalb des Dorfes, am Rand des großen Waldgebietes angelegten Denkmal. In klaren Formen gestaltete und auf schmückendes Beiwerk verzichtende Anlage, bestehend aus Sandsteinpfeiler mit Mauerflanken.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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