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Über Ausgleichsockel giebelständig zum Seitenarm der Höhenstraße ausgerichtetes zweizoniges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit Satteldach. Der Eingang über eine zweiläufige Treppe, mit darunterliegendem Kellereinstieg erschlossen. Das Fachwerk im Erdgeschoss konstruktiv gehalten, im Obergeschoss jedoch beherrscht von der Eck- und Bundpfosten aussteifenden Mannfigur. In den Brüstungsgefachen der oberen, auch Doppelfenster aufweisenden Hauptkammer genaste Rauten. Die Füllhölzer mit Schuppenmotiv verziert. Giebelseitig im Verbund mit einem wohl zeitgleich errichteten, nachträglich jedoch im Erscheinungsbild reduzierten Wohnhaus stehend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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