Burgweg 4, Eingangsportal Keller
Burgweg 4, Blick auf das sog. „Falkensteiner Tor“
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Hochtaunuskreis
Königstein
  • Burgweg 4
Kellergewölbe
Flur: 15
Flurstück: 29/1

Nach 1581 ließ man unter Kurmainzer Herrschaft oberhalb der Stadtmauer und neben einem runden Wehrturm ein neues Amtshaus als Wohnsitz des Oberamtmannes des Oberamtes Königstein (Kellerei siehe Gerichtsstraße 2, Burgweg 9) errichten. 1792 wurde das auch „Steinernes Haus“ oder nach den langzeitigen Amtsinhabern „Haus Bettendorf“ benannte Gebäude brandzerstört, seine Ruine 1815 verkauft und abge­tragen. Seine Lage und Grundfläche werden durch den geschosshoch aus dem Boden ragenden, unregelmäßig in Bruchstein hochgemauerten und eingewölbten Keller (14,85 m x 7,20 m) indiziert. Erschlossen ist dieser über ein an der südöstlichen Ecke sitzendes Portal, ein mit Wulst gefasster Rundbogen, in dessen Scheitel ein Wasserspeier in Form einer Hundefratze sitzt. Die Herkunft dieses Wasserspeiers ist ebensowenig bekannt wie diejenige der darüber in die Mauer eingefügten Spolie in Form eines skulptierten Steins mit der Inschrift „14.N.A.13“.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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