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Durch das Zusammenlegen von zwei jeweils über eigenem Keller bzw. Hochkeller stehenden Wohnhäusern gewonnener Traufenbau von stattlichen Ausmaßen. Zur Straße hin eine neunachsige, verputzte Fassade mit Zentrierung durch die den Hofraum erschließende Einfahrt und dem aus dem Satteldach tretenden, dreiachsig durch-fensterten Zwerchhaus. Linkerhand ein moderner Ladeneinbau. An der rückseitigen Grundstücksgrenze traufständig stehend eine in konstruktivem Fachwerk mit Satteldach errichtete Scheune (Drempel und Stalleinbau aus dem 19. Jahrhundert).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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