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In Traufenstellung von der Straße abgerückt stehendes Gebäude spätklassizistischer Prägung. Als Schulhaus 1877 (Sturz der Eingangstür) erbaut, ab 1959 als Rathaus genutzt. Aus markant auftretendem Kellersockel und zwei Geschossen aufgebauter und mit einem giebelseitig über Pfetten leicht vorgezogenem Satteldach versehener, frontal über eine Treppe erschlossener Bau. Die ursprünglich unverputzten, bruchsteinernen Außenwände durch Gurtgesims gegliedert und axial mit in Buntsandstein gerahmten Schwibbogenfens-tern besetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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