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1854/55 erbautes Schulhaus mit einem Klassenzimmer im Erd-, zwei Unterrichtsräumen im Obergeschoss und Wohnung für Lehrer und Lehrgehilfe im Dachgeschoss. Über markanter Sockelzone traufständig stehender, verputzter Massivbau mit flach geneigtem Satteldach. Die Front streng siebenachsig gegliedert; zentral gelegen der über Stufen erschlossene Eingang. Als Schulhaus von der Volksschuloberstufe bis 1965 (danach Gesamtschule in Stierstadt, Kiesweg), von der Grundschule bis 1967 genutzt. Nach Umbauten und Renovierung 1968 als Rathaus in Betrieb genommen. Seit der Hessischen Kommunalreform 1972 Außenstelle der Stadt Oberursel und Sitz sozialer Einrichtungen etc.
Frühere Unterrichtsstätten in Weißkirchen sind mit Adressen Urselbachstraße 32 (ab 18. Jahrhundert) und Urselbachstraße 59 (1819; Eckhaus zur Mittelgasse, 1856 abgebrochen) überliefert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |