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So genannter „zweiter Stein“ an der Kreuzung des nördlichen Hauptweges und der „Alten Mainzer Straße“ (siehe Niederfeld). Der „erste Stein“ ehemals in der Verlängerung der Wallstraße inzwischen verloren. „Altertümlicher“ Bildstock aus dunklem Stein; undatiert, urkundlich nicht belegt. Über rundem Fuß abgesetzt ein leicht vorgeneigter, über den Rücken nach vorn abgerundeter Nischenkörper. Darin seit 1992 das kleine Relief einer Kreuzigungsgruppe. Das neu gefertigte Gitter trägt die ineinander verschlungenen Buchstaben „JHS“ und die Jahreszahl 1992.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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