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Zweigeschossiges, traufseitig erschlossenes Fachwerkwohnhaus mit deutlichem Geschossüberstand, sparsam profilierter Schwelle und Satteldach. An den 1690/91 errichteten Zweizonenbau im 19. Jahrhundert angefügt eine dritte Zone mit aus dem Dach blickender Schleppgaupe. Gut erhaltenes Gebäude mit weitgehend originaler Innengliederung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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