Talstraße (vor Nr. 40), Initialstein
Talstraße (vor Nr. 17a), Initialstein
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Hochtaunuskreis
Kronberg
  • Talstraße (vor Nr. 17a u. Nr. 40)
Initialsteine
Flur: 22
Flurstück: 116/1

Die im Bereich der dritten Stadtmauer (Talstraße 17a und 40) befindlichen Markierungssteine bezeichnen höchstwahrscheinlich die Grenze eines im Talgebiet vor der zweiten Stadtmauer gelegenen Grundbesitzes der Gela von Kronberg. Die Tochter Franks X. vom Flügelstamm heiratete 1411 Philipp von Frankenstein.

Die beiden Gütersteine nahe der früheren Talmühle zeigen auf der Vorderseite die Initialen "GvC", auf der Rückseite das Frankensteinwappen mit einer ankerähnlichen Wurfparte, einer fälschlich auch Wolfsangel oder Beileisen genannten Ritterwaffe. Die 1618 ersterwähnte Talmühle war zunächst Eigengut des 1617 verstorbenen Johann Eberhard von Kronberg und kam nach dessen Tod an die Herren von Bettendorf, die sie in Erbleihe vergaben. Maria Margarethe von Bettendorf heiratete am 25. November 1710 Freiherr Gottfried von Frankenstein. Die beiden Steine dürften aus dieser Zeit stammen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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