Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das rechts vor dem Burgeingang stehende und mit dem Pfortenhaus baulich verbundene Gebäude gehört zur Sachgesamtheit Burg Kronberg und geht im Kern auf das von Graf Kraft Adolf Otto um 1682 erbaute „Thorhäuslein“ zurück. 1782 wurde die „sehr baufällige Behausung vorm Schloss“ an Privat verkauft, wechselte zweimal mehr den Besitzer, um 1905 dann von Prinz Philipp Carl von Hessen zur Abrundung des Burgareals angekauft zu werden. Erhielt danach ein neues Fachwerkobergeschoss und einen auf der romanischen Burgmauer aufliegenden Anbau mit historisierendem Fachwerk (halbe Mannfiguren, Negativrauten in den Brüstungsgefachen) und Schleppdach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |