Schloßstraße 10
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Hochtaunuskreis
Kronberg
  • Schloßstraße 10
Torhaus
Flur: 21
Flurstück: 195/94

Das rechts vor dem Burgeingang stehende und mit dem Pfortenhaus baulich verbundene Gebäude gehört zur Sachgesamtheit Burg Kronberg und geht im Kern auf das von Graf Kraft Adolf Otto um 1682 erbaute „Thorhäuslein“ zurück. 1782 wurde die „sehr baufällige Behausung vorm Schloss“ an Privat verkauft, wechselte zweimal mehr den Besitzer, um 1905 dann von Prinz Philipp Carl von Hessen zur Abrundung des Burgareals angekauft zu werden. Erhielt danach ein neues Fachwerkobergeschoss und einen auf der romanischen Burgmauer aufliegenden Anbau mit historisierendem Fachwerk (halbe Mannfiguren, Negativrauten in den Brüstungsgefachen) und Schleppdach.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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