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Baujahr: 1910 (Stall mit Abort)
Bauherr des Ziegelbaus unter flach geneigtem Satteldach war der Königlich-Preußische Eisenbahnfiskus. Zum zeittypisch mit Deutschen Bändern, weitem Dachvorstand und Stichbogenfenstern gestalteten Bau gehört ein unverputzter Stall in Ziegelbauweise unter Pultdach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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