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Aufwendig gestaltetes und allein durch seine Traufständigkeit vom übrigen Baubestand Mittelbuchens abgehobenes Fachwerkwohnhaus; bemerkenswert die Wilde-Mann-Verstrebungen, deren Gegenstreben wie auch die Streben im Brüstungsbereich der Fenster geschweift-genast ausgeführt wurden. Stark ausgearbeitete Profilhölzer betonen den Schwellbereich des Oberstocks und lassen zusammen mit der aufwendigen Strebenausführung an eine Entstehung um 1700 denken.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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