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Hofanlage der Zeit um 1800, bestehend aus einem giebelständigen Fachwerkwohnhaus, einer in Fachwerkbauweise erstellten Quereinfahrtsscheune und der verputzten Ziegelmauer als Abgrenzungselement zur Straße. Trotz einiger Verluste durch modern eingebrachte Blumenfenster besticht das Wohnhaus durch die intakte Reihung Wilder-Mann-Verstrebungen im Bereich der obergeschossigen Stube, während man die übrigen Wandbereiche schlicht-konstruktiv abzimmerte. Seiner Bauzeit gemäß zeigt es nur noch schwach ausgeprägte Geschossvorsprünge und die konstruktiv ausgereifte Lösung der in die Eckständer einzapfenden Schwelle; darüber hinaus blieben noch etliche Lehmgefache erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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