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Mächtiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts mit dem zeittypischen Zierfachwerk des Wilden-Mannes im gesamten Oberstockbereich. Genast-geschweifte Gegenstreben weisen zusammen mit dem Geschossvorsprung über Viertelstäben an, dass das Wohnhaus noch vor/um 1750 entstand; zu späterer Zeit wurde es um einen massiven Trakt verlängert. Den liegenden Stuhl zeichnen nach außen verstärkte Stuhlsäulen nach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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