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Das giebelständige Fachwerkwohnhaus, das nach mündlicher Überlieferung um 1720 erbaut worden sein soll, zeigt trotz der modern eingebrachten Fenster und des die Traufseite irritierenden Windfanges ein weitgehend ungestörtes, aufwendiges Zierfachwerk: Lebhafte Wilde-Mann-Verstrebungen zieren den einsichtigen Bereich des vorkragenden Oberstocks, bestehend aus geradem Kopfwinkelholz, geschweift-genasten Gegen- und begleitenden Viertelkreisstreben. Ähnliche S-Streben markieren auch den Brüstungsbereich unterhalb der Fenster, den giebelseitig zudem Rautenmotive betonen. Unter dem straßenseitigen Stubenbereich der tonnengewölbte Kellerraum erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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