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Das fast bündig abgezimmerte und nur traufseitig über Deckenbalken vorkragende Fachwerkwohnhaus beherrscht mitsamt seinem Hof den unteren Abschnitt der Straße und besticht durch ein weitgehend ungestörtes Fachwerkgefüge. Wohl wurden die Fenster zu späterer Zeit gelegentlich vergrößert und versetzt, das für das späte 18. Jahrhundert charakteristische Zierfachwerk aus Mannfiguren und profilierten Schwellhölzern blieb dennoch erhalten. Es erstaunt aufgrund der mächtigen Ständer- und Riegelquerschnitte, die für diese Zeit weniger typisch sind, während man bei der Schwellkonstruktion die ausgereifte Lösung der in die Eckständer einzapfenden Schwelle verwendete.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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