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Der Hofanlage kommt bereits aufgrund ihrer Lage an einer Straßengabelung und ihrer Qualität als architektonischer Sichtwert eine gesteigerte städtebauliche Bedeutung zu. Architektonisch ist das zweigeschossige und zum Hofbereich giebelständige Fachwerkwohnhaus als ein zeittypisches Gebäude der Zeit um/nach 1800 anzusprechen: Das Gefüge ist rein konstruktiv geprägt, lediglich die Eckständer und ein Bundständer im Stubenbereich wurden als Mannfiguren mit Kopfwinkelhölzern ausgebildet, der Oberstock und die Giebelgeschosse kragen nur wenige Zentimeter vor. Die Lage und Größe der Fenster wurde geringfügig verändert, sie ist jedoch über die Anordnung der begrenzenden Fensterstile noch deutlich ablesbar. Zum Hof, den eine Bruchsteinmauer aus Blasenbasalt und eine stattliche Sandsteinpforte (um 1800) zur Straße hin abschrankt, gehört ein teilverputztes Nebengebäude des 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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