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Das bescheidene, eingeschossige und nur durch einen flach vorspringenden Mittelrisalit betonte Wohnhaus ist vor allem als kleinstädtische Bau-und Wohnform und aus materialtechnischen Gründen bemerkenswert: Alle Wände wurden aus steinsichtigem Blasenbasalt, die schlichten, unprofilierten Gewände der hohen Rechteckfenster in Sandstein ausgeführt. Zum Wohnhaus gehört ein keines funktionales Nebengebäude mit in Verblendern ausgelegter Straßenfassade.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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