Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Datierung: zweite Hälfte 18. Jahrhundert
Auch dieses Wohnhaus dokumentiert die in Großauheim häufig nachzuweisende Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenseite des Gebäudes, abzulesen an einem differenzierten Fachwerk mit Brust- und Sturzriegel, Mann und Wildem Mann an der Südtraufe und im Ostgiebel sowie geschosshohen Schrägstreben aus schmalen Balken rückseitig. Kräftige Ständerquerschnitte und stark profilierte Leisten über dem Erdgeschoss knüpfen an Bautraditionen des 17. Jahrhunderts an, während der bündig abgezimmerte Giebel und die erdgeschossig in die Eckständer einzapfende Schwelle ein deutlich späteres Baudatum nahelegt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |