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Das zweigeschossige Fachwerkwohnhaus unter Satteldach gehört zum ortstypischen Baubestand des 18. Jahrhunderts, weist aber durch teilweise neu eingesetzte, die Konstruktion schneidende Fenster einige bauliche Störungen auf. Da die Traufseiten weitgehend verputzt, das Giebelfeld verkleidet wurde, zeigen lediglich die Straßenseite (Oberstock) und ein traufseitiges Obergeschoss die typischen Mannfiguren mit Kopfwinkelholz sowie Brust- und Sturzriegel. Typisches Details des 18. Jahrhunderts sind die kurzen Fußbänder im Brüstungsbereich der Fenster und die in die Eckständer einzapfende Setzschwelle.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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