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Das eingeschossige Fachwerkwohnhaus des 19. Jahrhunderts gehört zu der in Großauheim eher kleinen Gruppe der bescheidenen Wohnhäuser beziehungsweise Arbeiterwohnhäuser, deren Grund- und Aufriß schlicht und funktional ausfiel. Doch auch in diesem Fall wurde die straßenseitige Giebelfront den damaligen Bautrends gemäß gegen Ende des 19. Jahrhunderts in Ziegelbauweise (vorgelegte Rohziegelwand auf Sandsteinquadern) erneuert, während man die Traufseiten aus Fachwerk beließ; bemerkenswert ist heute die traufseitig sichtbare Lehmausfachung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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