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Baujahr: 1688 (Bauinschrift)
Zweigeschossiges, hofseitig erschlossenes Fachwerkwohnhaus unter Krüppelwalmdach (Rähmbau) mit giebelseitigem, kräftigem Geschossvorsprung über Stichgebälk. Das Fachwerkwohnhaus zählt zu den ältesten erhaltenen Fachwerkbauten Großauheims und datiert nach seinen Fachwerkdetails möglicherweise älter, als es die Bauinschrift vorgibt: So weisen die kräftig gebogenen, geschosshohen Schrägstreben ebenso wie die plastisch betonten Ecksäulen (Tordierung mit abschließender Palmette und Volute) oder die der profilierten Setzschwelle aufgezapften Eckständer auf das frühe 17. Jahrhundert hin, eine Zeitsetzung, mit der auch die schwungvoll ausgearbeiteten Kopfwinkelhölzer der Mannfiguren durchaus harmonieren. Für eine frühere Zeitsetzung plädiert auch der aus Findlingen, Sandsteinen und Basalt errichtete gewölbte Kellerraum.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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