Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Auch dieses zweigeschossige Fachwerkwohnhaus (18. Jahrhundert) unter Krüppelwalmdach zeigt die ortstypische Abzimmerung eines queraussteifenden Balkens neben geschosshohen, geraden Schrägstreben und nach außen geneigte Schrägstreben im dekorativ wirkenden Giebeltrapez. Das teilweise massiv erneuerte Fachwerkgebäude kragt nur traufseitig leicht vor, während die man Giebelseite fast bündig abzimmerte (Schwelle in Eckständer einzapfend). Die Hofreite, zu der neben einem Stall (Ziegelbauweise) noch ein teilweise aus Sandsteinquadern ermauertes, teilweise in Fachwerk erstelltes Nebengebäude unter einem mit Biberschwänzen gedeckten Satteldach (Quereinfahrtsscheune mit Kranhaus) und ein schmaler Kleinviehstall (Ziegelbnbauweise) gehört, umläuft eine historische Hofmauer aus Blasenbasalt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |