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Baujahr: um 1910
Architekt: verm. Karl Klug
Das zweigeschossige, mit rötlichen Verblendsteinen verkleidete Mietwohnhaus mit mittigem Zwerchhaus und weitem Dachüberstand gehört zur zahlreich vertretenen Gruppe der städtisch inspirierten Bauten in Grossauheim und wurde angesichts seines weitgehend ungestörten Bauzustandes als Kulturdenkmal ausgewiesen. Charakteristisch für Großauheimer Verhältnisse ist das späte Zitat traditioneller Bauweisen, die andernsorts bereits seit 1890 die Stadtbilder beherrschten. Typische Versatzstücke dieser historistischen Architektur sind die durch gelbliche Klinker abgesetzten Entlastungsbögen über den Fenstern (gekehlte Sandsteinrahmen), die die Geschosse begrenzenden Leisten, Lisenen und Steigfriese.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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