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Verputztes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus. Der Oberstock des zweigeschossigen Wohnhauses kragt zweiseitig vor, während das Giebelfeld bereits bündig abgezimmert wurde. Als bemerkenswerte Details sind neben den volutierten Konsolen unterhalb der Fenster die hölzernen, profilierten Fenstergewände hervorzuheben, die das Wohnhaus repräsentativ ausgestalten und es zugleich in das erste Viertel des 19. Jahrhunderts verweisen. Das Wohnhaus ergänzt eine offensichtlich deutlich später errichtete, heute zu Wohnzwecken umgebaute Quereinfahrtsscheune in Ziegelbauweise.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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