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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Steinheim
  • Steinheimer Vorstadt 24
Flur: 1
Flurstück: 452/3

Datierung: um 1700

Das zweigeschossige, traufständige Wohnhaus von sieben Fensterachsen Breite zählt heute zu den zwei letzten weitgehend ungestörten Belegen des historischen Vorstadthaustyps; wie noch heute am Verlauf der Firstlinien und der Fensterfluchten erkennbar, wurde die Vorstadtstraße ursprünglich auf ihrer gesamten Länge von Wohnbauten ähnlicher Ausbildung begleitet, die ihr ein stattliches, einheitliches Erscheinungsbild verliehen. Die mit steilen Satteldächern und seitlichen Durchfahrten zum Hof ausgestatteten Bauten zeigten zur Straße hin stattliche Fassaden mit sandsteinernen Ohrengewänden.

Unter der rückseitigen Parzellenhälfte zieht sich ein bemerkenswertes Kellersystem entlang, das über einen gewölbten Gang (Blasenbasalt, Ziegelgewölbe) mit dem Keller auf Parzelle Nr. 26 in Verbindung steht: Parallelkelleranlage, bestehend aus zwei großzügig dimensionierten Tonnengewölben mit sorgfältig ausgeführten Wänden aus Sandsteinquadern. Durch verschiedene, mit Ziegeln gefaßte beziehungsweise in Ziegelbauweise überwölbte Kanäle untereinander verbunden.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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