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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Mühltorweg
Judenfriedhof
Flur: 48
Flurstück: 29

Anlage: 1605

Erweiterungen: 1712, 1856

Vermutlich wurde der jüdische Friedhof im Hochwasserbereich der Kinzig schon 1604 und damit im Zusammenhang mit der Neuansiedlung der Juden in Hanau 1603 angelegt, obwohl ein gesicherter Beleg (Grundsteuer) erst für das Jahr 1616 vorliegt. Den schriftlichen Quellen zufolge wurde der Begräbnisplatz erstmals 1712, ein zweites Mal im Jahr 1856 erweitert, wobei der älteste Friedhofsbereich in Richtung Rhönstraße zu vermuten ist. Noch 1797 wird der Friedhof als mit einer lebendigen Hecke umzogen beschrieben, 1822 ist von der Instandhaltung des schon seit dem 17. Jahrhundert in Abbildungen belegten Zaunes die Rede. 1856 wird erstmals die Mauer entlang des heutigen Mühltorweges erwähnt, die man bei der Friedhofserweiterung entsprechend fortführen wollte; Ende des Jahres wird der Friedhof gesamtheitlich massiv umfriedet gewesen sein.

Bis in die jüngste Vergangenheit hinein war der Friedhof immer wieder tätlichen Übergriffen und Zerstörungen ausgesetzt - einer der ältesten datiert in das Jahr 1758 zurück, als französische Truppen die Fläche schwer verwüsteten, den Zaun und einen Grossteil der Grabstelen abbauten, um aus den zertrümmerten Steinen Schanzen herzurichten. Obwohl einige Steine Sterbedaten des 17. Jahrhunderts aufweisen, scheint insofern nachvollziehbar, warum nur wenige Belege in diese Frühzeit der Friedhofsanlage zurückdatieren (ältester Stein von 1637). Seit 1940 befindet sich der jüdische Friedhof im Besitz der Stadt Hanau.

Die dicht belegte, fast rechteckig zugeschnittene Fläche überziehen etwa 1261 erhaltene Grabmale, darunterzahlreiche Rund- oder Karniesbogenstelen aus Sandstein (mit einfachem Randschlag oder aber architektonisierenden Pilastern), deren im Flachrelief herausgearbeitete Reliefs offensichtlich als Symbol für die Wohnhäuser der Bestatteten zu interpretieren sind (Zum Engel, Zum Löwen, Zur Stadt Metz, Zur Gerste, Zum Herz etc.); nur vereinzelt sind abweichende Formen wie die vollplastische Marmorsäule für Moritz Rosenberg (gest. 1881) oder aber historistische Stelen mit zippusartigem Aufsatz oder aber Pamettendekor im Giebelfeld zu erfassen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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