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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Sandeldamm 5A
Flur: 27
Flurstück: 262/6

Baujahr: 1891

Architekt: Jean Louis Wörner

Anbauten: Veranda 1905 (Arch.: Jean Louis Wörner)

Wiederaufbau: ab 1946

Die anderthalbgeschossige Villa lag ursprünglich an einer Gabelung des Stadtgrabens, der damals den Villengarten durchzog und über hölzerne Stege überwunden werden mußte. Die Villa zitiert den sogenannten Landhausstil, einen malerischen und während der Jahrhundertwende beliebten Baustil, der sich in stark gegliederten Fassaden und zumeist pittoresken Dachformen äußert. In diesem Fall trugen neben dem straßenseitigen Risalit ursprünglich ein polygonaler Hängeerker, Zwerchhäuser und eine mit steinerner Balustrade eingefasste Terrasse zur Rhythmisierung des Baukörpers bei. Bei ihrer Teilzerstörung 1945 wurde ein Teilbereich der Villa in Mitleidenschaft gezogen und anschließend in vereinfachten Formen wiederaufgebaut. Im Innern blieben jedoch die einstigen Etagen mitsamt einiger aufwendiger Türrahmungen, einem Teil der Lamperien sowie weitere wandfeste Ausstattungsstücke erhalten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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