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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Nußallee 18
Flur: 29
Flurstück: 56/2

Baujahr: 1893

Architekten: J.C.Jäger/Fr.Rumpf

An-/Umbauten: Aufstockung Küchenanbau 1898, Torbau 1908, Freisitz nach 1945

Um 1893 direkt am wasserführenden Stadtgraben errichtete, pittoreske Villa, ursprünglich über einen schmalen, den Graben überbrückenden Eisensteg erschlossen; er wurde nach der Verfüllung das Grabens entfernt. Die daher von der Straße deutlich zurück gelegene Villa überzeugt aufgrund ihres

malerischen Erscheinungsbildes, das vornehmlich vom Zierfachwerk der Giebel und des Obergeschosses beziehungsweise Kniestocks getragen wird. Für den Hanauer Baubestand als einzigartig hervorzuheben ist der offensichtlich vom englisch-französischen Fachwerk beeinflusste Schaugiebel zur Straße, ein durch einen gedrückten Spitzbogen und eng gereihte, vertikale Zierstreben gegliederter Steilgiebel.

Das Gebäude wurde bereits kurz nach seiner Fertigstellung um einige, die malerische Wirkung verstärkende Anbauten erweitert: So wurde 1898 der ursprünglich nur eingeschossige Küchenanbau um ein Geschoss erhöht, 1908 ein ganz in Ziegelbauweise gehaltener Torbau mit Durchfahrt errichtet; ein offener Sitzplatz zum Garten und der straßenseitige Wintergarten sind bauliche Ergänzungen der Nachkriegszeit beziehungsweise des Jahres 1940.

Die Villa, die aufgrund ihrer erhaltenen Innenausstattung auch als ein überzeugender Beleg bürgerlichen Wohnens im späten 19. Jahrhundert hervorzuheben ist, wurde aus städtebaulichen, künstlerischen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal benannt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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