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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Vor der Kinzigbrücke 9A
  • Vor der Kinzigbrücke 9B
Flur: 67
Flurstück: 411/44, 44/9

Aus zwei baugleichen Einzelbauten bestehendes Doppelhaus (Satteldach), erbaut um 1900 als dreigeschossiges Mietwohnhaus, dessen sandsteinerne Eckquaderung wie auch die seitlichen, von flach dreieckigen Giebeln überfangenen Risalite als stereotype Versatzstücke des Späthistorismus anzusprechen sind. Demhingegen belegen die Kreuzstockfenster der Beletage und die mit eingearbeiteten Kielbögen versehenen Rahmungen der Fenster des zweiten Obergeschosses seltenere Fensterausformungen. Erhalten blieben die Pforten und Teile der schlichten Einfriedung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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