Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Baugleich zu Nr. 21 ausgeführtes, viergeschossiges Mietwohnhaus, jedoch im Unterschied zu diesem stärker klassizierend gehalten (um 1905). Dementsprechend wurde das Erdgeschoss im Fugenschnitt, die Obergeschosse glatt verputzt angelegt, der bekrönende Giebel des Risalites als antikisierender Dreieckgiebel gestaltet. Die Ausformung aller Fenster als Stichbogenfenster mit stilisierten Sturzsteinen deutet bereits den Werteverlust der traditionellen Beletage, des repräsentativen ersten Obergeschosses, an.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |